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AGB

1. Gegenstand des Vertrages

  • 1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der &done media productions GmbH (nachfolgend „&done“ genannt) mit ihren Vertragspartnern („Kunden“).
  • 1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als &done ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn &done in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.
  • 1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von &done maßgebend.
  • 1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
  • 1.5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsschluss, Vertragsdauer

  • 2.1. Die Angebote von &done sind freibleibend und unverbindlich. Die Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist &done berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zehn Tagen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder mündlich oder schriftlich oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch &done erklärt werden.
  • 2.2. &done erbringt Leistungen in den Bereichen Redaktion, Realisation und Produktion. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich insbesondere aus Ausschreibungsunterlagen, Angeboten, Briefings, Projektverträgen und Leistungsbeschreibun- gen von &done (zusammen „Auftragsunterlagen“).
  • 2.3. Von &done übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich für die Leistungserbringung, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
  • 2.4. Wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Parteien zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

3. Nutzungsrechte

  • 3.1. Der Kunde erwirbt mit Ausgleich sämtlicher den jeweiligen Auftrag betreffenden Forderungen alle für die Verwendung der Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist.
  • 3.2. Nutzungsrechte, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abreden bei &done.
  • 3.3. Sofern nicht abweichend vereinbart, werden die Nutzungsrechte ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland eingeräumt.
  • 3.4. Bei durch den Kunden zu beschaffenden Materialien, Unterlagen und Daten (zusammen „Materialien“) haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzt werden. Der Kunde hat &done von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf erstes Anfordern freizustellen und die angemessenen Kosten der Verteidigung zu tragen.
  • 3.5. &done darf die von ihr erarbeiteten Leistungen angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbezwecke nutzen.
  • 3.6. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen können als persönliche geistige Schöpfungen („Werk“) durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sein. Sofern die Leistungen von &done ein Werk darstellen, a) dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen der Leistung, ist unzulässig. b) ist die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedarf der Zustimmung von &done. c) hat &done einen Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung.

4. Vergütung

  • 4.1. Es gilt die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht &done ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
  • 4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann &done dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von &done verfügbar sein.
  • 4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergl. durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden &done alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und wird &done von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die mit der einseitigen Beendigung im Zusammenhang stehen, freigestellt.
  • 4.4. Alle in den Auftragsunterlagen genannten Preise und die daraus resultierenden Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Änderungsverlangen / Zusatzleistungen

  • 5.1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Kunden auf Grundlage des (anteiligen) Manntaghonorars zusätzlich von &done berechnet.
  • 5.2. Erfordert das Änderungsverlangen vom Kunden eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, so kann &done hierfür eine Vergütung insoweit verlangen, als &done den Kunden darauf hingewiesen und der Kunde daraufhin den Prüfungsauftrag erteilt hat.

6. Materialien / Zuarbeiten des Kunden

  • 6.1. Der Kunde stellt &done alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Materialien und Ressourcen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Materialien werden von &done sorgsam behandelt, vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben, sofern &done dazu aufgefordert wird.
  • 6.2. Alle Materialien und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von &done angefertigt werden, verbleiben bei &done. Die Herausgabe kann vom Kunden nicht gefordert werden. &done schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Entwürfen, Produktionsdaten, etc.
  • 6.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich eine Leistungserbringung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist &done berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich der Mehraufwendungen zu verlangen.

7. Haftung für Sachaussagen und rechtswidrige Maßnahmen

  • 7.1. &done weist auf rechtliche Risiken hin, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbs- oder Urheberrechts verstoßen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Maßnahmen wird – unabhängig von der Hinweispflicht von &done – vom Kunden getragen.
  • 7.2. Der Kunde stellt &done von Ansprüchen Dritter frei, wenn &done für den Kunden gehandelt hat, obwohl &done dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
  • 7.3. &done haftet nicht wegen der in den Auftragsmaterialien enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. &done haftet auch nicht für die (z.B. patent-, urheber- oder markenrechtliche) Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen.

8. Allgemeine Haftungsbeschränkung

  • 8.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet &done bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • 8.2. Auf Schadensersatz haftet &done – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet &done nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von &done auf einen Betrag von 50.000,00 EUR je Schadensfall und insgesamt auf 100.000,00 EUR für alle Schadensfälle eines Auftrags begrenzt.
  • 8.3. Die sich aus den Ziffern 7.1 bis 7.3 und Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden &done nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen wurde.

9. Verwertungsgesellschaften

  • 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen. Werden diese Gebühren von &done verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese &done gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10. Drittleistungen, Nebenkosten

  • 10.1. &done ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen einzusetzen.
  • 10.2. Angemessene Nebenkosten, Reisekosten und Spesen kann &done erstattet verlangen.

11. Mediaplanung

  • 11.1. Aufträge im Bereich der Mediaplanung erarbeitet &done nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten Erfolg schuldet &done dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
  • 11.2. Bei umfangreichen Medialeistungen ist &done berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden im Vorab in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzuneh men. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet &done nicht.

12. Streitigkeiten

  • 12.1. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. dem jeweiligen Auftrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
  • 12.2. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Schiedsort ist Berlin. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
  • 12.3. Das in der Sache anwendbare Recht ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht.

13. Schlussbestimmungen

  • 13.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche ohne die Zustimmung von &done abzutreten.
  • 13.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  • 13.3. Wird &done an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die sie trotz der ihr zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Pandemien, Streik oder Aussperrung, sei es, dass diese Umstände im Bereich von &done oder im Bereich seines beauftragten Dritten eintreten, verlängert sich, wenn die Leistungserbringung nicht unmöglich wird, die Frist zur Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Wird durch die zuvor genannten Umstände die Leistungserbringung unmöglich, so wird &done von ihren Leistungsverpflichtungen befreit.
  • 13.4. &done ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung wird &done den Kunden hierüber in Kenntnis setzen. Die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen gilt dabei als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. &done wird den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich auf diese Folge eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde die Zustimmung zu den Änderungen verweigert, kann das Vertragsverhältnis von &done gekündigt werden.
  • 13.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.